Vielleicht möchten Sie sich auch die aktuell günstigen Zinsen zunutze machen und Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen. Für eine Ablösung vor Ende der Zinsbindung verlangen die Banken in der Regel immer eine Vorfälligkeitsentschädigung. Mit dem Vorfälligkeitenrechner können Sie in wenigen Augenblicken ermitteln, wie hoch diese in etwa ausfällt.

Was bedeutet die Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn Sie bei einer Bank ein Immobiliendarlehen abschließen, dann plant diese für die vereinbarte Zinsbindung die entsprechenden Einnahmen fest ein. Kommt es nun zu einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens, dann entgehen der jeweiligen Bank natürlich Einnahmen für die nicht ausgeschöpfte Laufzeit. Hierfür erhebt die Bank dann eine entsprechende Gebühr und das ist die Vorfälligkeitsentschädigung.

Gründe für eine vorzeitige Ablösung

Vielleicht haben Sie Ihren Kredit zu einer Phase abgeschlossen, in denen die Zinsen hoch waren. Sind diese nun niedriger, dann kann es sich unter Umständen lohnen das Darlehen vorzeitig ablösen. Ermitteln Sie einfach mit dem Vorfälligkeitenrechner die Kosten hierfür und vergleichen Sie diese mit den Einsparungen, welche Sie durch den günstigeren Zinssatz erzielen können. So erkennen Sie schnell, was Sie bei einer vorzeitigen Ablösung sparen können und ob sich diese überhaupt lohnt. Vielleicht möchten Sie die Immobilie auch vorher verkaufen und benötigen nun die Summe, welche durch den Verkauf mindestens erzielt werden muss. Auch hierüber erhalten Sie mit dem Vorfälligkeitenrechner schnell eine passende Antwort.

Wichtige Angaben beim Vorfälligkeitenrechner

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wie lange die Zinsbindung noch läuft und wie hoch der Betrag ist, den Sie ablösen möchten. Deshalb sind diese Punkte beim Vorfälligkeitenrechner auch von besonderer Bedeutung. Dazu kommt es auch auf die Höhe des vereinbarten Zinssatzes an. Weiterhin berücksichtigt der Vorfälligkeitenrechner auch eine etwaige Risikoersparnis bzw. eine Margenerstattung durch die Bank. Dazu haben Sie noch die Möglichkeiten eine bezahlte Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Verwaltungskosten, die erstattet werden, bei der Berechnung zu berücksichtigen. Je mehr Angaben Sie hierzu machen desto genauer fällt das Ergebnis aus.